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Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein

Pressemitteilung vom 02.02.2024

Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein wird seit Einführung des § 265a StGB im Jahr 1935 als Straftat geahndet. Menschen, die ohne Fahrschein fahren, drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Die BAG-S fordert das Bundesministerium der Justiz und den Deutschen Bundestag auf, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und die Beförderungserschleichung aus § 265a StGB zu streichen.

Zudem spricht sich die BAG-S dagegen aus, das Fahren ohne Fahrschein zukünftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Aufwand auf die Ordnungsbehörden der Länder verlagert und die öffentliche Verwaltung stärker belastet werde. Im Ergebnis wären die Betroffenen schlechter gestellt, da bei einer Erzwingungshaft die Geldbuße erhalten bleibt. Aus Sicht der BAG-S ist es ausreichend, dass das Fahren ohne Fahrschein einen zivilrechtlichen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs darstellt.

Die BAG-S fordert gleichzeitig die Einführung eines bundesweiten Sozialtickets, die Transferleistungen beziehen und von Armut bedroht oder betroffen sind.

LAG Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG S) zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein vollumfänglich.