Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen zur schleppenden Bearbeitung und Entwicklung der Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit als elementarer Bestandteil der Resozialisierung
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen äußert sich mit großer Besorgnis zur weiterhin unzureichenden Umsetzung und Entwicklung der Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit. Wohnungslosigkeit stellt ein gravierendes Hindernis für die erfolgreiche Resozialisierung ehemals straffällig gewordener Menschen dar. Der Zugang zu stabilem Wohnraum ist nicht nur ein Grundrecht, sondern auch eine zentrale Voraussetzung, um Rückfälle in die Kriminalität zu vermeiden und die gesellschaftliche Integration zu fördern.
1. Bedeutung von Wohnraum für die Resozialisierung
Ein sicherer und dauerhafter Wohnsitz bietet die Grundlage für den Aufbau eines geordneten Lebens nach der Haftentlassung. Ohne festen Wohnsitz fällt es Betroffenen schwer, Arbeit zu finden, soziale Kontakte zu pflegen und notwendige Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Gefahr der sozialen Isolation und erneuten Straffälligkeit steigt erheblich. Wohnungslose Ex-Inhaftierte sehen sich zudem häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung konfrontiert, was ihre Reintegration zusätzlich erschwert.
2. Kritik an der schleppenden Umsetzung
Trotz der Zielsetzungen der Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit, konkrete Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zu ergreifen, ist die Umsetzung durch das federführende Thüringer Sozialministerium bisher unzureichend. Die LAG Straffälligenhilfe kritisiert:
Unzureichende Kooperation zwischen den Behörden: Die Schnittstellen zwischen Justiz, Sozialbehörden, Sozialverbänden und Wohnungswirtschaft sind oft schlecht koordiniert. Es fehlt an Transparenz und verbindlichen Abläufen.
Mangelnde finanzielle Ressourcen: Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum für Haftentlassene sind unterfinanziert. Ebenso fehlen Mittel für begleitende soziale Dienstleistungen.
Bürokratische Hürden: Komplexe Antragsverfahren und lange Bearbeitungszeiten verhindern schnelle und unbürokratische Hilfe.
3. Forderungen der LAG Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen
Um die Resozialisierung effektiv zu unterstützen und Wohnungslosigkeit konsequent zu bekämpfen, fordert die LAG Straffälligenhilfe:
Verbindliche Strategien und klare Zuständigkeiten: Die Thüringer Landesregierung muss konkrete Maßnahmenpläne vorlegen und deren Umsetzung regelmäßig überprüfen. Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren müssen klar geregelt sein.
Ausbau von Wohnprojekten und Notunterkünften: Es bedarf gezielter Investitionen in sozialen Wohnungsbau und spezifische Wohnprojekte für Haftentlassene.
Frühzeitige Entlassungsvorbereitung: Bereits während der Haft sollten Programme zur Wohnungsvermittlung und -sicherung etabliert werden, um den Übergang in ein selbstständiges Leben zu erleichtern.
Stärkung der sozialen Begleitung: Neben Wohnraum müssen Betroffene auch gesicherten Zugang zu psychosozialer Beratung, Suchthilfe und Arbeitsmarktintegration erhalten.
Sensibilisierung der Wohnungswirtschaft: Vermieter und Wohnungsunternehmen sollten gezielt über die Bedürfnisse und Rechte ehemals Inhaftierter informiert und zur Kooperation motiviert werden. Ein entsprechender Gewährleitungsfond sollte eingesetzt und etabliert werden.
4. Schlussfolgerung
Die LAG Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen appelliert eindringlich an die politisch Verantwortlichen, die Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit mit Nachdruck voranzutreiben und als integralen Bestandteil der Resozialisierungspolitik zu begreifen. Wohnungslosigkeit ist kein isoliertes Problem, sondern eng mit gesellschaftlicher Teilhabe und Kriminalprävention verknüpft. Ein entschlossenes Handeln ist unerlässlich, um die Rückfallquoten zu senken und die Chancen auf ein straffreies Leben zu erhöhen.