Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Pressemitteilung vom 02.02.2024
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein wird seit Einführung des § 265a StGB im Jahr 1935 als Straftat geahndet. Menschen, die ohne Fahrschein fahren, drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.